“Unternehmen verschenken geld. Sie wissen es nicht besser.”

500 Mitarbeitende. nur 10 schwerbehinderte Mitarbeitende. 64800€ Ausgleichsabgabe.

Und nun?

Sitzwachen mit Beeinträchtigung buchen.

ersparnis?

64800€

inkl. Leben schützen

inkl. sozialer Teilhabe

Wie

Geht

Das?

Wie Geht Das?

  • Laut § 223 SGB IX können Unternehmen bis zu 50 % des Rechnungsbetrags von Aufträgen an anerkannte Inklusionsbetriebe oder Werkstätten auf ihre Ausgleichsabgabe anrechnen.

  • Beispielrechnung zur Ersparnis

    Unternehmen mit 100 Arbeitsplätzen

    Soll-Quote: 5 schwerbehinderte Beschäftigte

    Tatsächlich beschäftigt: 2 schwerbehinderte Personen

    Fehlende Stellen: 3 Personen → 3 × 360 € = 1.080 € pro Monat an Ausgleichsabgabe

    Szenario: Das Unternehmen bucht Sitzwachen bei einem Inklusionsbetrieb

    • Der Dienstleister stellt monatlich 5.000 € in Rechnung

    • 50 % anrechenbar: 2.500 €

    • Die Ausgleichsabgabe kann um bis zu 1.080 € reduziert werdenErsparnis: 100 % der Abgabe

    Vorteile für Unternehmen

    Reduzierung der Ausgleichsabgabe
    Erfüllung sozialer Verantwortung & Förderung von Inklusion
    Möglichkeit, Fachkräftemangel durch externe Kräfte auszugleichen

  • 1.Berechnung der Pflichtstellen und Ausgleichsabgabe

    Gesetzliche Pflichtquote: 5 % → 25 Pflichtarbeitsplätze für Schwerbehinderte

    Angenommene tatsächliche Beschäftigung: 10 schwerbehinderte Personen

    Fehlende Stellen: 15

    Ausgleichsabgabe pro Monat (wenn keine Maßnahmen ergriffen werden):
    ➡️ 15 × 360 € = 5.400 € pro Monat
    ➡️ 64.800 € pro Jahr

    2. Einsparung durch externe Buchung (z. B. Sitzwachen von Inklusionsbetrieben)

    Unternehmen beauftragt externen Inklusionsbetrieb für Sitzwachen

    Monatliche Rechnungssumme: 20.000 €

    50 % anrechenbar: 10.000 €

    Da die maximale anrechenbare Summe die tatsächliche Ausgleichsabgabe nicht überschreiten darf, werden nur 5.400 € pro Monat auf die Abgabe angerechnet.

    3. Fazit: Maximale Ersparnis

    Die komplette Ausgleichsabgabe von 5.400 € pro Monat (64.800 € pro Jahr) kann eingespart werden.
    Voraussetzung: Der externe Dienstleister ist ein anerkannter Inklusionsbetrieb oder eine Werkstatt für behinderte Menschen.

    Falls das Unternehmen mehr als 10.800 € (doppelte Abgabe) pro Monat in Aufträge investiert, bleibt die Ersparnis trotzdem bei maximal 5.400 € pro Monat, da die Abgabe damit vollständig entfällt.

?

Warum nutzen die Unternehmen die Möglichkeit nicht? Oder zu wenig?

Warum geben wir Menschen mit Beeinträchtigung keine Chance?

Warum ignorieren wir die Potentiale im sozialen und wirtschaftlichen Bereich?

Geplanter

Ablauf

Geplanter Ablauf

  • Wir lernen uns kennen und finden Dein Forschungsthema.

  • Fachlich & Finanziell.

    Mit einem Projektplan gehen wir proaktiv zu allen Stakeholdern. Uni, Agentur für Arbeit, Senat etc.

  • Du schreibst Deine Abschlussarbeit mit dem Ziel eine Lösung für die Probleme zu finden.

  • Es können neue Projekte aufploppen. Die Politik kann an Bord geholt werden. Ein Geldgeber unterstützt uns für weitere Forschungen. Alles kann. Nichts muss.

    Trauen wir uns!