Grundi-Gate: Wenn das Grundgesetz in der Werkstatt produziert wird
1,40 Euro pro Stunde. Legal. In Deutschland.
Letzten Freitag hat Jan Böhmermann etwas getan, was vor ihm jahrzehntelang niemand geschafft hat. Er hat das Thema Werkstätten und Mindestlohn in die deutsche Primetime gebracht.
Anlass: seine eigene Actionfigur. „Grundi" – die Verkörperung des Grundgesetzes. Hergestellt in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Stundenlohn der Beschäftigten: 1,35 bis 1,50 Euro.
Gesetzlicher Mindestlohn: 13,90 Euro.
Faktor 10.
Das System ist nicht kaputt. Das System funktioniert genau so, wie es soll.
Rund 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten in Deutschland in über 3.000 Werkstätten. Der Dachverband BAG WfbM kennt nach eigener Aussage keine einzige davon, in der Mindestlohn gezahlt wird. Keine.
Warum nicht? Weil sie nicht müssen.
Werkstattbeschäftigte sind nämlich keine Arbeitnehmer. Sie sind „arbeitnehmerähnlich beschäftigt". Eine Konstruktion aus dem letzten Jahrhundert, die das Mindestlohngesetz aushebelt. Dieselbe Arbeit. Dieselbe Stunde. Dasselbe Produkt. Einmal 13,90 Euro wert. Einmal 1,40 Euro.
Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das ist keine Auslegungsfrage mehr. Das ist Verfassungsbruch im Wochenrhythmus.
Und jetzt wird's bitter.
Böhmermanns Redaktion wollte den 19 beteiligten Werkstattbeschäftigten nachträglich Mindestlohn zahlen. Der Geschäftsführer der Werkstatt hat das abgelehnt. Begründung: „widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung".
Lass das mal sacken.
Eine Werkstatt lehnt fairen Lohn ab – im Namen der Gleichbehandlung. Weil sonst auffallen würde, was die anderen 299.981 Menschen nicht bekommen.
Böhmermanns Fazit dazu war kurz und tödlich: Es wäre möglich. Aber die Werkstätten machen's nicht. Weil sie es nicht müssen.
Die Übergangsquote? Unter einem Prozent.
Werkstätten sind formal Rehabilitationseinrichtungen. Ihr gesetzlicher Auftrag: Übergänge in den ersten Arbeitsmarkt schaffen.
Real schaffen es jährlich weniger als ein Prozent der Beschäftigten raus.
Das ist kein Versagen Einzelner. Das ist ein System mit eingebauten Anreizen gegen den eigenen Auftrag. Pro Beschäftigtem fließen Pflegekassengelder, Sozialhilfe, Aufträge. Wer geht, fehlt. Wer geht, kostet. Wer geht, ist ein Verlust auf der Bilanz.
Niemand will das laut sagen. Aber genau so funktioniert es.
Jetzt klagt zum ersten Mal ein Betroffener.
Am 8. Mai 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit dem Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann am Arbeitsgericht Münster Klage eingereicht. Linnemann arbeitet seit Ende der 1980er Jahre in einer Werkstatt – mit Bundesverdienstkreuz für sein Engagement im Werkstattrat.
Bei Erfolg könnte der Fall durch die Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen. Bisher hat noch nie ein Gericht über die Grundgesetz-Konformität des Werkstättenlohns entschieden. Weil bisher niemand geklagt hat.
Das ist das eigentliche Skandalon. 40 Jahre System. Und niemand vor Gericht.
Die Forschung ist seit Jahren eindeutig.
In der deutschen Debatte verharren wir bei „aber-die-armen-Menschen-brauchen-doch-Schutz". International haben sie längst weitergedacht.
OECD, 2022. 32 Länder. Erwerbsquote von Menschen mit Behinderungen liegt 27 Prozentpunkte unter der Vergleichsgruppe. Seit über zehn Jahren unverändert. Die OECD nennt das eine der größten ungenutzten Wachstumsreserven entwickelter Volkswirtschaften.
Accenture mit Disability:IN, 2023. Unternehmen, die Inklusion strategisch verankert haben, machen das 1,6-fache an Umsatz, das 2,6-fache an Nettogewinn und sind 25 Prozent produktiver als ihre Wettbewerber. Lass das eine Sekunde wirken.
Cardiff University, EASPD. Supported Employment im offenen Arbeitsmarkt: rund 7.200 £ pro Person und Jahr. Vergleichbare segregierte Tagesstrukturen: 15.000 £. Plus über 12 Prozent weniger Transferleistungen.
Inklusion ist nicht teurer. Sie ist günstiger. Produktiver. Gerechter.
Wir schaffen uns das Problem selbst, das wir lösen müssten.
Was das mit Pflege zu tun hat
Ich arbeite als leitender Pflegemanager in Berlin. Wir haben Fachkräftemangel. Wir haben Pflegebudgetkrise. Wir haben Träger in der Insolvenz. Ich weiß, wovon ich rede – mein letzter Arbeitgeber ist genau daran zerbrochen.
Gleichzeitig sitzen 300.000 Menschen in einer Parallelwelt und stanzen für 1,40 Euro die Stunde Plastikfiguren.
Wer das nicht zusammendenkt, hat den Knall nicht gehört.
Mit der richtigen Qualifizierung. Mit der richtigen Begleitung. Mit Führungskräften, die Inklusion nicht verwalten, sondern leben. Da wird aus einem Werkstattbeschäftigten eine Pflegehilfskraft, ein Begleiter, ein Mensch mit Lohnzettel und Sozialversicherung.
Genau das ist meine MISSION2030. Genau das ist PPP.
Inklusive Pflege ist möglich. Nicht trotz Beeinträchtigung. Sondern mit ihr.
Was jetzt zu tun ist
Mindestlohn in Werkstätten. Sofort. Ohne Übergangsfristen.
Echte Übergangsquoten in den ersten Arbeitsmarkt. Mit persönlichen Budgets. Mit qualifizierter Begleitung. Nicht „Förderung im Inneren". Förderung in den Ausgang.
Inklusionsbetriebe nach § 215 ff. SGB IX als Regelmodell. Nicht als Nische.
Und vor allem: Pflege und Inklusion zusammen denken. Die zwei Seiten derselben demografischen Realität.
Schluss
Das Werkstätten-System ist aus den 1950er Jahren. Es hat eine Logik aus einer Zeit, in der wir Menschen mit Behinderungen weniger zugetraut haben als heute.
Heute wissen wir es besser. Wir wissen, was möglich ist. Wir wissen, was sich rechnet. Wir wissen, was gerecht ist.
Es liegt jetzt an uns. An Politik. An Trägern. An jeder einzelnen Pflegedienstleitung in diesem Land.
Böhmermann hat Sendezeit gespendet. Den Rest müssen wir liefern.
Berlin 2030. Ohne Werkstätten im klassischen Sinn. Weil wir sie nicht mehr brauchen.
Häufige Fragen
Warum bekommen Werkstattbeschäftigte keinen Mindestlohn?
Werkstattbeschäftigte stehen nach § 221 SGB IX in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis" zur Werkstatt – nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis. Dadurch fallen sie nach bisheriger Rechtsprechung aus dem Mindestlohngesetz (MiLoG) heraus. Genau diese Konstruktion wird seit Mai 2026 juristisch angegriffen.
Wer klagt aktuell auf Mindestlohn in Werkstätten?
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat am 8. Mai 2026 zusammen mit dem Werkstattbeschäftigten Jürgen Linnemann Klage am Arbeitsgericht Münster eingereicht. Bei Erfolg könnte der Fall durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Das ZDF Magazin Royale begleitet die Klage öffentlich und finanziert sie über den Verkauf der Grundi-Actionfigur mit.
Wie viele Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten?
Rund 300.000 Menschen mit Behinderungen arbeiten bundesweit in über 3.000 Werkstätten. Der Durchschnittslohn liegt bei etwa 230 Euro pro Monat – das entspricht rund 1,35 bis 1,50 Euro pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Wie hoch ist die Übergangsquote in den ersten Arbeitsmarkt?
Werkstätten sind gesetzlich verpflichtet, Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern (§ 219 SGB IX). In der Praxis schaffen jährlich weniger als ein Prozent der Beschäftigten den Übergang. Das System hat eingebaute ökonomische Anreize gegen den eigenen Auftrag.
Das ist meine persönliche Perspektive aus dem Alltag als leitender Pflegemanager in Berlin. Ich freue mich über Rückmeldungen – konstruktiv oder kontrovers.
Quellen: Gesellschaft für Freiheitsrechte – Werkstätten-Klage · ZDF Magazin Royale, „Grundi-Gate: Ausbeutung Made in Germany", 08.05.2026 · OECD (2022), Disability, Work and Inclusion · Accenture / Disability:IN (2023), The Disability Inclusion Imperative · Beyer et al. (EASPD), Economic Impact of Inclusive Labour Markets · ILO (2024), Working Paper 124

