Klinik Inklusions-Rechner
Mission2030 · Business Case für Kliniken

Klinik Inklusions-Rechner

Was bringt Inklusion Ihrem Haus konkret? Lohnkostenzuschüsse, gesparte Ausgleichsabgaben, weniger Leiharbeit – berechnen Sie den betriebswirtschaftlichen Nutzen in drei Schritten.

Ihr Haus konfigurieren
Klinikstruktur
400
Pflichtquote 5 %: 20 Schwerbehinderte Pflicht 50–2.000
Ab 20 Mitarbeitenden gilt die Beschäftigungspflicht: 5 % der Stellen müssen mit Schwerbehinderten besetzt sein. Wer die Quote nicht erfüllt, zahlt die Ausgleichsabgabe – bis zu 360 €/Monat pro unbesetzter Pflichtquote.
WfbM-Übergänge zählen seit 2024 doppelt auf die Quote
8
Quote aktuell: 2,0 % → Lücke: 12 Pflichtplätze 0–100
Geplante Inklusionsstellen
8
Lohnkostenzuschuss: im 1. Jahr 0–50
§16i SGB II erstattet den vollen Bruttolohn im ersten und zweiten Jahr (100 %), danach degressiv: 90 % / 80 % / 70 % im 3.–5. Jahr. Die geförderte Person bleibt regulär angestellt – Sie bekommen den Zuschuss direkt vom Jobcenter. Keine Bürokratie nach der Einstellung.
Einsatz z. B. als Sitzwache oder Betreuungsassistent §43b SGB XI
2
Zählen doppelt auf die Schwerbehinderten-Quote (seit 2024) 0–30
WfbM-Beschäftigte, die auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, gelten als Schwerbehinderte und werden seit Januar 2024 für die ersten zwei Jahre doppelt auf die Pflichtquote angerechnet. 1 Person = 2 Pflichtquotenplätze. Zusätzlich gibt es den Budget-für-Arbeit-Zuschuss: bis zu 75 % des Lohns für Menschen, die aus der WfbM kommen.
1 WfbM-Übergang = 2 Pflichtquotenplätze (§ 154 SGB IX)
Leiharbeit Ihr größter Einspar-Hebel
25.000 €
Entlastung schätzt Reduktion: 0–150 Tsd. €/Monat
Inklusionskräfte entlasten Fachkräfte – das reduziert den ungeplanten Springer- und Leiharbeitsbedarf. Leiharbeit kostet 40–80 % Aufschlag auf den regulären Stundensatz. Konservative Annahme: jede Inklusionsstelle reduziert den Leiharbeitsbedarf um ~5–8 % des Gesamtvolumens.
Leiharbeit ist der größte direkte Einspar-Hebel
2.300 €
Mindestlohn Pflege 2024: 15,50 €/Std. ≈ 2.480 €/Monat Vollzeit 1.800–3.500 €
⚠️
Betriebswirtschaftlicher Nutzen · 5 Jahre
Zuschüsse + gesparte Abgaben + weniger Leiharbeit
Nutzen im 1. Jahr
Gesparte Abgabe / Jahr
Weniger Leiharbeit / Jahr
Lohnkostenzuschuss §16i – degressiver Verlauf (je Stelle, Ø Brutto)
Aufschlüsselung 5-Jahres-Nutzen
§16i
Lohnkostenzuschuss 5 Jahre
100 % → 90 % → 80 % → 70 % → 70 % des Bruttolohns inkl. AG-Anteile.
Abgabe
Gesparte Ausgleichsabgabe 5 Jahre
Eingesparte Monatsbeiträge × unbesetzte Pflichtquoten-Lücke.
Leiharbeit
Weniger Leiharbeitskosten 5 Jahre
~6 % Reduktion je Inklusionsstelle durch Entlastungseffekt auf Stationen.
Nutzen pro Jahr – aufgeschlüsselt nach Quelle
Nutzen je Jahr nach Kategorie.
§16i Zuschuss Gesparte Abgabe Weniger Leiharbeit
Rechtsgrundlagen & Quellen
§16i SGB IILohnkostenzuschuss 100 %/90 %/80 %/70 %/70 %, dauerhaft etabliert ·§16i SGB II Gesetzestext·BA Fachliche Weisung (PDF)
Ausgleichsabgabe140 / 210 / 360 € je unbesetzter Pflichtquote (Staffel nach Erfüllungsgrad) ·§ 160 SGB IX
Doppelte AnrechnungWfbM-Übergänge zählen 2 Jahre lang doppelt auf die Pflichtquote (ab 2024) ·§ 154 SGB IX
Budget für ArbeitBis 75 % Lohnkostenzuschuss bei WfbM-Übergang ·§ 61 SGB IX
§43b SGB XIBetreuungsassistent: keine Pflegeausbildung erforderlich ·§43b SGB XI
Pflegemindestlohn15,50 €/Stunde (ab Nov. 2024) ·BMAS Pflegemindestlohn
Alle Werte sind konservative Richtwerte. Individuelle Fördervoraussetzungen bitte mit dem zuständigen Jobcenter und Integrationsamt klären. · Eric Borchert · ericborchert.de