Mission2030 · Business Case für Kliniken
Klinik Inklusions-Rechner
Was bringt Inklusion Ihrem Haus konkret? Lohnkostenzuschüsse, gesparte Ausgleichsabgaben, weniger Leiharbeit – berechnen Sie den betriebswirtschaftlichen Nutzen in drei Schritten.
Ihr Haus konfigurieren
Klinikstruktur
Ab 20 Mitarbeitenden gilt die Beschäftigungspflicht: 5 % der Stellen müssen mit Schwerbehinderten besetzt sein. Wer die Quote nicht erfüllt, zahlt die Ausgleichsabgabe – bis zu 360 €/Monat pro unbesetzter Pflichtquote.
WfbM-Übergänge zählen seit 2024 doppelt auf die Quote
WfbM-Übergänge zählen seit 2024 doppelt auf die Quote
Geplante Inklusionsstellen
§16i SGB II erstattet den vollen Bruttolohn im ersten und zweiten Jahr (100 %), danach degressiv: 90 % / 80 % / 70 % im 3.–5. Jahr. Die geförderte Person bleibt regulär angestellt – Sie bekommen den Zuschuss direkt vom Jobcenter. Keine Bürokratie nach der Einstellung.
Einsatz z. B. als Sitzwache oder Betreuungsassistent §43b SGB XI
Einsatz z. B. als Sitzwache oder Betreuungsassistent §43b SGB XI
WfbM-Beschäftigte, die auf den ersten Arbeitsmarkt wechseln, gelten als Schwerbehinderte und werden seit Januar 2024 für die ersten zwei Jahre doppelt auf die Pflichtquote angerechnet. 1 Person = 2 Pflichtquotenplätze. Zusätzlich gibt es den Budget-für-Arbeit-Zuschuss: bis zu 75 % des Lohns für Menschen, die aus der WfbM kommen.
1 WfbM-Übergang = 2 Pflichtquotenplätze (§ 154 SGB IX)
1 WfbM-Übergang = 2 Pflichtquotenplätze (§ 154 SGB IX)
Leiharbeit Ihr größter Einspar-Hebel
Inklusionskräfte entlasten Fachkräfte – das reduziert den ungeplanten Springer- und Leiharbeitsbedarf. Leiharbeit kostet 40–80 % Aufschlag auf den regulären Stundensatz. Konservative Annahme: jede Inklusionsstelle reduziert den Leiharbeitsbedarf um ~5–8 % des Gesamtvolumens.
Leiharbeit ist der größte direkte Einspar-Hebel
Leiharbeit ist der größte direkte Einspar-Hebel
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Betriebswirtschaftlicher Nutzen · 5 Jahre
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Zuschüsse + gesparte Abgaben + weniger Leiharbeit
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Nutzen im 1. Jahr
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Gesparte Abgabe / Jahr
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Weniger Leiharbeit / Jahr
Lohnkostenzuschuss §16i – degressiver Verlauf (je Stelle, Ø — Brutto)
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Aufschlüsselung 5-Jahres-Nutzen
§16i
Lohnkostenzuschuss 5 Jahre
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100 % → 90 % → 80 % → 70 % → 70 % des Bruttolohns inkl. AG-Anteile.
Abgabe
Gesparte Ausgleichsabgabe 5 Jahre
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Eingesparte Monatsbeiträge × unbesetzte Pflichtquoten-Lücke.
Leiharbeit
Weniger Leiharbeitskosten 5 Jahre
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~6 % Reduktion je Inklusionsstelle durch Entlastungseffekt auf Stationen.
Nutzen pro Jahr – aufgeschlüsselt nach Quelle
§16i Zuschuss
Gesparte Abgabe
Weniger Leiharbeit
Rechtsgrundlagen & Quellen
§16i SGB IILohnkostenzuschuss 100 %/90 %/80 %/70 %/70 %, dauerhaft etabliert ·§16i SGB II Gesetzestext·BA Fachliche Weisung (PDF)
Ausgleichsabgabe140 / 210 / 360 € je unbesetzter Pflichtquote (Staffel nach Erfüllungsgrad) ·§ 160 SGB IX
Doppelte AnrechnungWfbM-Übergänge zählen 2 Jahre lang doppelt auf die Pflichtquote (ab 2024) ·§ 154 SGB IX
Alle Werte sind konservative Richtwerte. Individuelle Fördervoraussetzungen bitte mit dem zuständigen Jobcenter und Integrationsamt klären. · Eric Borchert · ericborchert.de

