Sitzwache im Krankenhaus –
Begleitung, die wirklich da ist
Manchmal ist die Anwesenheit eines Menschen das Wichtigste. Wir stellen geschulte Sitzwachen in Berlin – rund um die Uhr, verlässlich, menschlich.
Was ist eine Sitzwache?
Eine Sitzwache begleitet und beaufsichtigt einen Patienten im Krankenhaus für einen definierten Zeitraum individuell. Sie ersetzt nicht das Pflegepersonal – sie ist die persönliche, menschliche Präsenz genau dann, wenn sie gebraucht wird.
- Orientierungshilfe bei Demenz oder Delir
- Sturz- und Eigengefährdungsprävention
- Emotionale Begleitung und ruhige Ansprache
- Rückmeldung an das Pflegepersonal
- Sterbebegleitung am Lebensende
- Unterstützung bei einfachen Bedürfnissen
Wann macht eine Sitzwache Sinn?
Das Krankenhauspersonal kann keine Einzelbetreuung leisten – eine Sitzwache schließt diese Lücke.
Demenz & Delir
Orientierungslose Patient:innen, die nicht allein gelassen werden dürfen – besonders nachts oder nach Narkose.
Post-OP & Intensiv
Überwachung in der Aufwachphase und Begleitung in kritischen oder belastenden Phasen.
Palliativ & Sterbebegleitung
Würdevolle Begleitung am Lebensende. Damit kein Mensch alleine stirbt.
Psychiatrie
Ruhige, kontinuierliche Präsenz – deeskalierend und stabilisierend.
Angehörige entlasten
Wenn die Familie nicht rund um die Uhr da sein kann – wir übernehmen.
Nächte & Feiertage
Besonders schwer überbrückbare Zeiten – wir sind auch dann da.
Was Sie von uns erwarten können
Wir setzen keine Zufallskräfte ein. Unsere Sitzwachen werden sorgfältig ausgewählt und persönlich begleitet.
- Einsätze rund um die Uhr – auch an Feiertagen
- Kurzfristige Verfügbarkeit bei dringendem Bedarf
- Persönliches Matching – wer passt zu Ihrem Angehörigen?
- Transparente Rückmeldung an Angehörige
- Einsatz in allen Berliner Krankenhäusern
„Ich wusste, dass jemand bei meiner Mutter ist. Das war alles, was ich in dieser Nacht brauchte."— Angehörige, Charité Berlin
Sitzwachen sind finanzierbar.
Sitzwachen sind eine Privatleistung – es gibt aber Wege, Kosten ganz oder teilweise zu decken.
Verhinderungspflege §39 SGB XI
Bis zu 1.612 € pro Jahr – auch für stationäre Begleitung nutzbar. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad.
Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Bis zu 125 € monatlich für anerkannte Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 1–5.
Pflegegeld / Pflegebudget
Bei bestehendem Pflegegrad können Teile des Pflegegelds für externe Unterstützung genutzt werden.
Gemeinnützig & kostendeckend
Eingetragener gemeinnütziger Verein. Keine Gewinnmarge – Überschüsse fließen in den Vereinszweck.
FAQ
Sitzwache im Krankenhaus Berlin – was Sie wissen sollten
Die Nachfrage nach professionellen Sitzwachen in Berliner Krankenhäusern ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hintergrund ist der zunehmende Personalmangel in der stationären Pflege: Krankenhäuser können häufig keine Einzelbetreuung für besonders vulnerable Patient:innen gewährleisten. Eine Krankensitzwache schließt diese Lücke – nicht als Pflegeperson, sondern als verlässliche menschliche Präsenz.
Die Entscheidung für eine Sitzwache trifft meist die Familie – oft in einer akuten Situation, unter Zeitdruck und emotionalem Stress. Unser Ziel bei Leben Pflegen Reisen e.V. ist es, diese Entscheidung so unkompliziert wie möglich zu machen: kurze Anfrage, schnelle Rückmeldung, kein bürokratischer Aufwand.
Sitzwache und Demenz – besondere Anforderungen
Menschen mit Demenz reagieren auf den Krankenhausaufenthalt häufig mit verstärkter Orientierungslosigkeit, Unruhe oder agitiertem Verhalten – bekannt als Delir. In diesen Situationen ist eine kontinuierliche, beruhigende Präsenz besonders wertvoll. Unsere Sitzwachen bei Demenz werden auf diese Situationen vorbereitet: ruhige Ansprache, Deeskalation, Orientierungshilfe.
Sitzwache am Lebensende – Sterbebegleitung im Krankenhaus Berlin
Die Begleitung am Lebensende ist eine der sensibelsten Aufgaben. Viele Menschen sterben im Krankenhaus – nicht immer ist die Familie in der Lage, rund um die Uhr anwesend zu sein. Eine Sterbebegleitung durch eine Sitzwache bedeutet: einfach da sein, präsent, still, menschlich. Wir bitten darum, solche Anfragen frühzeitig zu stellen, damit ein gutes persönliches Matching möglich ist.
Was kostet eine Sitzwache in Berlin?
Die Kosten einer Sitzwache variieren je nach Dauer, Tageszeit und Anforderungen. Als gemeinnütziger Verein, gegründet 2026, wirtschaften wir kostendeckend – ohne Gewinnaufschlag. In bestimmten Fällen kann die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) zur Finanzierung genutzt werden. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten.
Sitzwache anfragen
Kurze Nachricht genügt – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Urlaub, der wirklich gelingt –
für Menschen mit Behinderung
Der Wunsch nach Urlaub hört nicht auf, wenn man auf Unterstützung angewiesen ist. Wir begleiten Sie innerhalb Deutschlands – den Weg mit Ihnen, nicht für Sie.
Urlaub ist kein Luxus – er ist ein Recht.
Viele Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf planen keinen Urlaub mehr – nicht weil sie nicht wollen, sondern weil die Fragen riesig wirken. Diese Hürden sind real. Aber sie sind lösbar.
„Wir gehen den Weg mit – nicht für."— Claim Leben Pflegen Reisen e.V.
Unsere Reisebegleitung im Detail
Abgestimmt auf Ihren Bedarf – keine Standardlösung.
- Recherche barrierefreier Unterkünfte & Verkehrsmittel
- Klärung des individuellen Unterstützungsbedarfs
- Notfallplanung & Versicherungscheck
- Persönliches Kennenlernen vor Reiseantritt
- Begleitung ab Haustür – inkl. Bahnhof
- Unterstützung bei Körperpflege & Transfers
- Assistenz bei Ausflügen & Aktivitäten
- Medikamentenerinnerung & Notfallmanagement
Hinweis: Wir erbringen keine medizinischen Leistungen. Bei komplexem Pflegebedarf klären wir vorab gemeinsam, was wir übernehmen können.
Für wen ist unsere Reisebegleitung?
Wir begleiten Erwachsene, die aufgrund von Einschränkungen Unterstützung auf Reisen benötigen.
Körperliche Behinderung
Eingeschränkte Mobilität, Rollstuhlnutzung, Unterstützungsbedarf bei Transfers.
Kognitive Beeinträchtigung
Demenz, Lernschwierigkeiten – Orientierungshilfe inklusive.
Chronische Erkrankung
Pflegebedarf durch chronische Erkrankungen – von MS bis Herzinsuffizienz.
Wir arbeiten auch mit pflegenden Angehörigen zusammen, die für einen gemeinsamen Urlaub eine verlässliche Begleitperson suchen.
So läuft eine Reisebegleitung ab
Erstgespräch – kostenlos & unverbindlich
Reiseziel, Unterstützungsbedarf, Vorstellungen. Kein Formular, kein Aufwand.
Gemeinsame Planung
Unterkunft, An- und Abreise, Tagesablauf. Wir recherchieren barrierefreie Optionen.
Kennenlernen vor der Reise
Wenn möglich treffen Sie Ihre Reisebegleitung vorab – damit die Reise mit Vertrauen beginnt.
Die Reise
Ihre Reisebegleitung ist während der gesamten Reise an Ihrer Seite. 24h erreichbar.
Nachgespräch
Wir fragen nach, wie es gelaufen ist – und was beim nächsten Mal noch besser wird.
Wege, Reisebegleitung zu finanzieren
Reisebegleitung ist eine Privatleistung – es gibt aber verschiedene Wege, Kosten zu decken.
Verhinderungspflege §39 SGB XI
Bis zu 1.612 € pro Jahr. Voraussetzung: Pflegegrad. Besonders geeignet, da reguläre Pflege für den Reisezeitraum entfällt.
Entlastungsbetrag §45b SGB XI
Bis zu 125 € monatlich. Wir arbeiten an der Anerkennung als Entlastungsanbieter.
Persönliches Budget (SGB IX)
Menschen mit Schwerbehinderung können über ihren Träger ein individuelles Budget beantragen.
Eingliederungshilfe (SGB IX)
Bei entsprechendem Bedarf und Antrag beim Sozialhilfeträger. Wir unterstützen bei der Klärung.
Was uns von anderen unterscheidet
Es gibt Netzwerke, die Anbieter vermitteln. Veranstalter mit festen Gruppen. Wir machen etwas anderes.
Keine Gruppenreise – Ihre Reise, Ihr Rhythmus, Ihre Entscheidungen.
Echtes Matching – wer passt menschlich und fachlich zu Ihnen?
Fokus Deutschland – wir kennen barrierefreie Optionen im ganzen Land.
Gemeinnützig – kein Gewinninteresse, Überschüsse fließen in den Vereinszweck.
Wir kommen aus Berlin – wir kennen die Ausgangssituation unserer Gäste.
Netzwerkpartner des Reisemaulwurf e.V. – dem bundesweiten Beratungs- und Vernetzungsangebot für barrierefreies Reisen.
4–6 Wochen Vorlauf empfohlen.Bei kurzfristigen Anfragen versuchen wir zu helfen.
FAQ
Reisebegleitung für Menschen mit Behinderung – was Sie wissen sollten
Barrierefreies Reisen in Deutschland ist trotz gesetzlicher Vorgaben nach wie vor mit erheblichem Planungsaufwand verbunden. Für Menschen mit körperlicher Behinderung, Demenz oder Pflegebedarf bedeutet das: Viele geben den Urlaubswunsch auf, bevor sie ihn konkretisieren. Leben Pflegen Reisen e.V. wurde 2026 in Berlin gegründet, um genau hier anzusetzen – mit individueller Reisebegleitung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert.
Im Unterschied zu Gruppenreiseveranstaltern oder Vermittlungsplattformen begleiten wir Sie 1:1, individuell, auf Ihrer Reise – zu Ihrem Ziel, in Ihrem Tempo, mit Ihrer Tagesgestaltung. Wir organisieren keine festen Programme, sondern passen uns Ihnen an.
Reisebegleitung und Verhinderungspflege – geht das zusammen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ermöglicht Menschen mit Pflegegrad die Finanzierung einer Reisebegleitung für den Zeitraum, in dem die reguläre häusliche Pflege entfällt. Der Anspruch beträgt bis zu 1.612 € pro Jahr. Da die Voraussetzungen je nach Einzelfall variieren, beraten wir Sie gerne zu den Möglichkeiten – ohne Versprechungen zu machen, die wir nicht halten können.
Reiseassistenz vs. Reisebegleitung – was ist der Unterschied?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet. Reiseassistenz bezeichnet typischerweise eher punktuelle Unterstützung – z.B. Hilfe am Bahnhof oder Flughafen. Reisebegleitung ist umfassender: eine Person begleitet Sie für die gesamte Reisedauer, übernimmt Alltagsassistenz und ist durchgehend ansprechbar. Unser Angebot entspricht der zweiten Definition.
Barrierefreie Reiseziele in Deutschland
Wir begleiten ausschließlich innerhalb Deutschlands – und kennen dabei die barrierefreie Infrastruktur in verschiedenen Regionen. Besonders gut erschlossen: Städtereisen (Berlin, Hamburg, München, Köln), Kurregionen (Bad Reichenhall, Wiesbaden, Bad Kissingen) sowie bestimmte Küsten- und Seeregionen. Wir unterstützen bei der Unterkunftsrecherche nach zertifizierten barrierefreien Kriterien (z.B. „Reisen für Alle").
Reisebegleitung anfragen
Wohin soll die Reise gehen? Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden.
Bis zu 3.300 € steuerfrei –
als Sitzwache oder Reisebegleitung
Ehrenamt bei Leben Pflegen Reisen e.V. bedeutet: Menschen begleiten, die Begleitung brauchen – und dabei die Übungsleiterpauschale nutzen. Steuerfrei. Unkompliziert. Sinnvoll.
So verdienst du steuerfrei – legal und unkompliziert
Viele wissen es nicht: Wer sich ehrenamtlich im gemeinnützigen Bereich engagiert, kann bis zu 3.300 € pro Jahr steuerfrei verdienen. Das regelt das Einkommensteuergesetz – und wir nutzen es für unsere Ehrenamtlichen.
§3 Nr. 26a EStG – für alle sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten bei gemeinnützigen Vereinen. Kommt zum Einsatz, wenn die Übungsleiterpauschale nicht greift – z.B. bei rein organisatorischen Aufgaben.
Was du bei uns machst
Zwei Einsatzbereiche – beide anspruchsvoll, beide sinnstiftend, beide über die Übungsleiterpauschale vergütbar.
Sitzwache im Krankenhaus
Du begleitest Patient:innen in Berliner Krankenhäusern – nachts, tagsüber, an Wochenenden. Du bist die menschliche Präsenz, wenn das Personal sie nicht leisten kann.
- Flexible Schichten – du gibst an, wann du kannst
- Kein Pflegewissen Voraussetzung – wir schulen dich
- Einsätze in allen Berliner Krankenhäusern möglich
- Vergütung über Übungsleiterpauschale bis 3.300 €/Jahr
Reisebegleitung
Du begleitest Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf auf ihren Reisen innerhalb Deutschlands. Nicht als Aufpasser – als Wegbegleiter.
- Einsätze planbar – meist mehrere Wochen im Voraus
- Unterkunft & Reisekosten werden erstattet
- Du lernst Deutschland auf neue Art kennen
- Vergütung über Übungsleiterpauschale bis 3.300 €/Jahr
Wer passt zu uns?
Du musst keine Pflegefachkraft sein. Was zählt: Zuverlässigkeit, Empathie und der Wunsch, etwas zu bewegen.
Pflegeazubis & Studierende
Praxiserfahrung sammeln, die im Lebenslauf zählt – und dabei steuerfrei dazuverdienen.
Berufstätige
Nebenberufliches Engagement bis 3.300 € steuerfrei – ohne Auswirkung auf deinen Hauptjob.
Rentner:innen
Aktiv bleiben, Erfahrung einbringen, Menschen helfen – und dabei die Pauschale nutzen.
Quereinsteiger:innen
Kein Vorwissen nötig. Wir schulen dich – und du schaust, ob der Sozialbereich zu dir passt.
Reisebegeisterte
Reisen mit einem echten Zweck: Du siehst Deutschland – und machst dabei etwas Sinnvolles.
Pflegefachkräfte
Die eigene Expertise einsetzen, ohne den Druck des Berufsalltags – in einem anderen Rahmen.
Geflüchtete Menschen dürfen sich in Deutschland uneingeschränkt ehrenamtlich engagieren – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder dem Stand des Asylverfahrens. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich, da ehrenamtliche Tätigkeit keine „Arbeitnehmereigenschaft" begründet.
Wer Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, darf bis zu 200 € monatlich aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei erhalten (§7 Abs. 3 AsylbLG, gültig seit 01.09.2019). Alle Bezüge müssen dem Leistungsträger gemeldet werden.
Mehr als eine Aufwandsentschädigung.
Wir vergüten fair, schulen professionell und begleiten dich – nicht nur die Gäste.
💶 Vergütung über Pauschalen
Bis zu 3.000 € steuerfrei pro Jahr über die Übungsleiterpauschale (§3 Nr. 26 EStG). Keine Lohnsteuer, keine Sozialabgaben. Wir stellen dir eine Bestätigung aus.
🎓 Schulungen inklusive
Du wirst auf deinen Einsatz vorbereitet: Einführungsschulung, Erste Hilfe, Gesprächsführung, Umgang mit besonderen Situationen. Alles kostenlos.
🤝 Persönliche Begleitung
Du bist nie allein. Wir stehen dir vor, während und nach jedem Einsatz zur Seite. Es gibt immer eine Ansprechperson im Verein.
📄 Bescheinigung & Referenz
Du erhältst eine Tätigkeitsbescheinigung – wertvoll für Bewerbungen, Studium und Weiterbildung im Sozial- und Pflegebereich.
🚆 Reisekosten erstattet
Fahrten zum Krankenhaus oder auf Reisen werden erstattet. Bei Reisebegleitungen sind Unterkunft und Anreise vollständig abgedeckt.
🌿 Sinnstiftende Tätigkeit
Du machst etwas, das zählt. Nicht für eine Kennzahl – für einen Menschen. Das spürt man.
So wirst du Teil des Teams
Unkompliziert, schnell, persönlich.
Kurze Anfrage senden
Schreib uns eine E-Mail oder füll das Kontaktformular aus. Kein Lebenslauf nötig – nur ein paar Zeilen über dich und dein Interesse.
Kennenlerngespräch (ca. 20 Min.)
Wir telefonieren kurz oder treffen uns. Wir erklären, wie es läuft – du kannst alles fragen, was du wissen willst.
Einführungsschulung
Du wirst auf deinen Einsatz vorbereitet. Dauer: ca. 4 Stunden. Findet in Berlin statt oder digital.
Erster Einsatz
Wir matchen dich sorgfältig – du weißt vorher genau, wen du begleitest und was dich erwartet. Du bist nie unvorbereitet.
Vergütung & Weiterentwicklung
Nach dem Einsatz dokumentieren wir deine Stunden. Du erhältst deine Aufwandsentschädigung über die Übungsleiterpauschale – steuerfrei, unkompliziert.
FAQ zur Übungsleiterpauschale & unserem Ehrenamt
Übungsleiterpauschale & Ehrenamtspauschale – was steckt dahinter?
Die Übungsleiterpauschale nach §3 Nr. 26 EStG ist eine der am wenigsten bekannten Steuervergünstigungen in Deutschland – dabei profitieren hunderttausende Ehrenamtliche jährlich davon. Der Begriff ist irreführend: Er gilt nicht nur für Übungsleiter im Sportverein, sondern für alle nebenberuflichen, pädagogischen, pflegerischen oder betreuenden Tätigkeiten bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen.
Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundestagsbeschluss 04.12.2025) liegt die Grenze ab 2026 bei 3.300 € pro Jahr – steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Wer bei Leben Pflegen Reisen e.V. als Sitzwache oder Reisebegleitung tätig ist und bis zu 3.300 € pro Jahr erhält, zahlt darauf keine Steuern und hat keine Auswirkungen auf Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Voraussetzungen für die Übungsleiterpauschale
Die Tätigkeit muss nebenberuflich ausgeübt werden – d.h. nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit des Hauptberufs umfassen. Der Auftraggeber muss eine anerkannte gemeinnützige Organisation sein (eingetragener Verein mit Gemeinnützigkeitsstatus). Leben Pflegen Reisen e.V. erfüllt diese Voraussetzung als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Berlin.
Unterschied: Übungsleiterpauschale vs. Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale (§3 Nr. 26a EStG) gilt für alle übrigen ehrenamtlichen Tätigkeiten – also auch für organisatorische, administrative oder begleitende Aufgaben ohne direkte Pflege- oder Betreuungskomponente. Sie beträgt 960 € pro Jahr. Beide Pauschalen schließen sich gegenseitig aus: Wer die Übungsleiterpauschale bei einem Verein nutzt, kann dort nicht zusätzlich die Ehrenamtspauschale geltend machen.
Ehrenamt ohne Arbeitserlaubnis – auch für Geflüchtete möglich
Ein wichtiger und wenig bekannter Punkt: Geflüchtete Menschen dürfen sich in Deutschland ehrenamtlich engagieren, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus und ohne Arbeitserlaubnis. Das Bundesarbeitsgericht hat 2012 klargestellt, dass ehrenamtliche Tätigkeit keine Arbeitnehmereigenschaft begründet (BAG, 29.08.2012 – 10 AZR 499/11). Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht, darf bis zu 200 € monatlich aus ehrenamtlicher Tätigkeit anrechnungsfrei erhalten (§7 Abs. 3 AsylbLG). Quelle: VHS Ehrenamtsportal / BAFZA.
Ehrenamt in Berlin: wachsender Bedarf, wenig Angebot
Berlin hat eine der ältesten Bevölkerungsstrukturen unter den deutschen Großstädten – und gleichzeitig einen erheblichen Mangel an Pflegefachkräften. Ehrenamtliche, die Sitzwachen und Reisebegleitungen übernehmen, leisten einen konkreten Beitrag zur sozialen Versorgung. Leben Pflegen Reisen e.V. wurde 2026 gegründet, um diesen Bedarf strukturiert zu adressieren – mit einem Modell, das Engagement und Vergütung verbindet.
Jetzt als Ehrenamtliche:r bewerben
Kurze Nachricht genügt. Kein Lebenslauf nötig.

