Die Rechtsform ist die Strategie
Am 31. März 2026 hat mein früherer Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Die Geschichte dazu steht in Kill Your Own Business in der Krise (Blog 31) und im Neustart nach der Insolvenz (Blog 34). Hier nur ein Satz dazu: Die Ursache war keine einzelne Fehlentscheidung. Es war eine Refinanzierungslogik.
Seitdem höre ich eine Frage öfter als jede andere. Warum gehst du nach so einer Erfahrung ausgerechnet in einen gemeinnützigen Verein, dessen Finanzierung nicht geklärt ist? Warum nicht in eine Anstellung mit sicherem Gehalt?
Die ehrliche Antwort: nicht aus Idealismus. Sondern weil ich nachgerechnet habe.
Nicht zu wenig Geld. Kein Weg.
Das Krankenhaus-Pflegebudget nach § 6a KHEntgG refinanziert Pflege am Bett zu Selbstkosten, wenn sie formal qualifiziert ist. Seit 2025 zählen dort nur noch Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und Hebammen. Wer ohne Berufsabschluss am Bett unterstützt, läuft seitdem über die Fallpauschale mit. Im Klartext: Er wird aus dem Erlös bezahlt, den die Klinik ohnehin hat.
Für aufgabenbezogen qualifizierte Helfende gibt es damit keinen eigenen Finanzierungsweg. Das Budget kennt Berufsabschlüsse. Aufgabenprofile kennt es nicht. Diesen Unterschied verwischt die Debatte ständig: Es fehlt nicht Geld. Es fehlt der Weg, auf dem Geld fließen könnte.
Wir setzen im Verein beides ein: qualifizierte Kräfte und aufgabenbezogen geschulte Laien. Für die Klinik entscheidet die Qualifikation dabei vor allem eines: aus welchem Topf sie bezahlt. Die einen sind budgetfähig. Die anderen trägt sie aus der Marge. Solange es eine gibt.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat am 10. Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und die Lage verschärft. Ab 2027 darf das Pflegebudget höchstens mit der Grundlohnrate wachsen, 2027 bis 2029 sogar einen Prozentpunkt darunter. Mehrkosten bleiben beim Krankenhaus. Die Pauschale für pflegeentlastende Maßnahmen läuft bis 2029 stufenweise aus. Und Tätigkeiten ohne unmittelbaren Bezug zur Patientenversorgung fallen ab 2027 ganz heraus. Die Details stehen im Pflegebudget-Update zur Deckelung (Blog 39) und im Bauplan statt Sparplan (Blog 41).
Korrektur in eigener Sache: In meinem Pflegebudget-Update (Blog 39) habe ich geschrieben, die Pauschale für pflegeentlastende Maßnahmen werde gestrichen. Das war der Regierungsentwurf. Im parlamentarischen Verfahren wurde daraus ein Auslaufen: 2027 verlassen 86 Prozent des für 2026 vereinbarten Betrags das Basisbudget, 2028 wird der verbliebene Rest halbiert, 2029 ist sie vollständig weg. Ich lasse die alte Einschätzung dort stehen und korrigiere sie hier.
Übersetzt: Die Marge, aus der man eine sinnvolle, aber nicht refinanzierte Rolle tragen könnte, wird kleiner. Überall.
Was ein Unternehmen nicht darf
Ein Unternehmen, das in diesem System arbeitet, muss jede Rolle refinanzieren können. Das ist kein Charakterfehler von Geschäftsführungen. Das ist Betriebswirtschaft. Eine Rolle ohne Finanzierungsweg ist dort ein Verlustposten, egal wie sinnvoll sie ist. Man kann das eine Weile durchhalten. Ich habe erlebt, wie lange.
Ein gemeinnütziger Verein funktioniert anders. Nicht besser. Anders. Er muss keine Rendite erwirtschaften. Er darf Spenden annehmen, Fördermittel beantragen, Projektmittel einwerben, Ehrenamt einbinden. Deshalb kann er eine Leistung erbringen, bevor es eine Vergütungsziffer dafür gibt. Er darf in Vorleistung gehen.
Genau deshalb ist Leben Pflegen Reisen e.V. für mich kein Rückzug. Solange es die Ziffer nicht gibt, ist ein Verein der einzige Ort, an dem diese Lücke überhaupt bearbeitet werden kann. Die Rechtsform ist hier kein Verwaltungsdetail. Sie ist die Strategie. Wie das praktisch begann, steht in Drei Baustellen, vier Wochen, eine Reise (Blog 37).
Und jetzt die Gegenrechnung.
Ohne sie wäre das hier Vereinsromantik. Der ehrliche Stand heute: Der Verein finanziert sich über Buchungen. Familien buchen begleitete Reisen. Berliner Kliniken buchen Sitzwachen. Förder- und Projektmittel sind noch nicht beantragt, geschweige denn bewilligt.
Das heißt auch: Die Klinik, die eine unserer Laienkräfte bucht, zahlt sie weiterhin aus dem eigenen Erlös. Die Lücke ist nicht geschlossen. Sie liegt nur bei einem Träger, der sie bearbeiten darf.
Das gilt auch für mich persönlich. Zum 1. November wechsle ich komplett in den Verein. Bis zum Jahreswechsel soll die Finanzierung meiner eigenen Stelle stehen. Soll. Nicht: steht.
Was der Verein nicht kann
Vier Dinge. Ich schreibe sie auf, bevor es jemand anderes tut.
Erstens: Er kann Menschen nicht dauerhaft aus Spenden bezahlen. Wer für eine Aufgabe qualifiziert wird und sie verlässlich übernimmt, verdient einen verlässlichen Lohn. Spenden sind Anschub. Kein Gehalt.
Zweitens: Er kann keine Regelversorgung ersetzen. Und er will es nicht. Ein Verein, der dauerhaft die Lücken stopft, die das System reißt, macht es dem System bequem. Das ist nicht der Plan.
Drittens: Er ist auf Partner angewiesen. Bei den Reisen sind die Familien unsere Vertragspartner, in den Kliniken feste Kooperationseinrichtungen. Zugang zu Patientinnen und Patienten haben wir nur über sie. Versorgungsdaten liegen bei Kliniken und Kassen, nicht bei uns. Ohne Partner, die mitgehen, bleibt jede Auswertung ein Konzeptpapier. Deshalb das offene Angebot an Sana (Blog 43).
Viertens: Wenn in absehbarer Zeit kein Finanzierungsweg entsteht, endet das Modell. Dann war es ein Versuch. Kein Scheitern. Ein Versuch hat eine Frage, eine Laufzeit und ein ehrliches Ergebnis. Auch wenn es Nein heißt.
Die Wege existieren. Jemand muss sie gehen.
Keine Vision. Drei Pfade, die im Gesetz stehen.
Selektivverträge nach § 140a SGB V: Kassen können besondere Versorgungsformen vertraglich vereinbaren, jenseits der Regelvergütung. Vertragspartner der Kasse wäre dort in aller Regel die Klinik, nicht der Verein. Wir wären der Baustein, den sie einbringt. Modellvorhaben nach §§ 63 ff. SGB V: erproben, was es noch nicht gibt, mit Auswertung. Und perspektivisch ein Baustein im Hybrid-DRG-Kontext nach § 115f SGB V. Wenn ambulant und stationär gleich vergütet werden, entscheidet die Frage, wer in der ersten Nacht zu Hause da ist, darüber, ob ein Eingriff überhaupt ambulant stattfinden kann. Warum das so ist, habe ich im Beitrag zur ersten Nacht nach ambulanten Eingriffen (Blog 42) ausgeführt, inklusive AOP-Vertrag, Kontextfaktoren und Rechtsprechung.
Keiner dieser Wege öffnet sich für ein Konzept auf Papier. Sie öffnen sich für jemanden, der die Leistung schon erbringt, sie dokumentiert und sagen kann: So sieht sie aus, das kostet sie, das haben wir gelernt. Dafür braucht es einen Träger, der anfängt, bevor bezahlt wird.
Purpose · Pulse · People liefert dafür die Methode. Der Verein liefert die Rechtsform, in der sie arbeiten kann, bis das System eine Ziffer hat.
Die Entscheidung in einem Satz
Ich gehe nicht in den Verein, weil die Finanzierung geklärt ist. Ich gehe, weil ich die geklärte Variante bereits erlebt habe. Sie endete am 31. März.
Sicherheit, die an einer Marge hängt, ist auch nur eine Wette. Ich setze jetzt auf die andere. Offen, mit Verfallsdatum, und mit einer Einladung an alle, die einen dieser Wege mitgehen wollen: Meldet euch.

